Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - 6 N 125.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,2587
OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - 6 N 125.22 (https://dejure.org/2023,2587)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.02.2023 - 6 N 125.22 (https://dejure.org/2023,2587)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Februar 2023 - 6 N 125.22 (https://dejure.org/2023,2587)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,2587) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 1 DRiG, § 5a Abs 2 DRiG, § 5d DRiG, § 6 Abs 1 Nr 6 JAG BB
    Erste juristische staatliche Pflichtfachprüfung; schriftlicher Prüfungsteil; Verfahrensfehler; Bewertungsrügen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 5 Abs 1 DRiG, § 5a Abs 2 DRiG, § 5d DRiG, § 6 Abs 1 Nr 6 JAG BB
    Berufungszulassungsantrag; ernstliche Richtigkeitszweifel; Darlegungsanforderungen; Erste juristische staatliche Pflichtfachprüfung; schriftlicher Prüfungsteil; Verfahrensfehler; Bewertungsrügen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - 6 N 125.22
    Selbst die Bestehensgrenze, also der Maßstab für ungenügende Prüfungsleistungen, lässt sich nicht starr und ohne Blick auf durchschnittliche Ergebnisse bestimmen (Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 u.a. -, BVerfGE 84, 34 ff. juris Rn. 52).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - 6 N 125.22
    Erforderlich ist demnach, dass die Begründung aus sich heraus nachvollziehbar ist und die maßgeblichen Gründe, die den Prüfer zu der abschließenden Bewertung veranlasst haben, zwar nicht in Einzelheiten, aber doch in den für das Ergebnis ausschlaggebenden Punkten erkennen lässt (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1992 - 6 C 3.92 -, BVerwGE 91, 262 ff., juris Rn. 28).
  • BVerfG, 26.06.2015 - 1 BvR 2218/13

    Bei der verfassungsrechtlichen Bewertung einer Studien- und Prüfungsordnung ist

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - 6 N 125.22
    In diese Richtung weist auch die vom Beklagten in diesem Zusammenhang angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Bundesgesetzgeber mit § 5a DRiG eine Regelung geschaffen habe, welche einen Rahmen für die rechtliche Ausgestaltung des Studiums der Rechtswissenschaft enthalte und die nähere Ausgestaltung dem Landesrecht zuweise (Beschluss vom 26. Juni 2015 - 1 BvR 2218/13 -, NVwZ 2015, 1444 ff., juris Rn. 21).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2017 - 6 B 15.16

    Erstes juristisches Staatsexamen; nicht nachvollziehbare Prüferkritik; Verwendung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - 6 N 125.22
    Sie verkennt, dass die Bewertung einer Klausur der staatlichen Pflichtfachprüfung auf einem Gesamteindruck beruht, der von zahlreichen ineinandergreifenden Faktoren abhängt, deren Bedeutung und Gewicht seinerseits von verschiedenen Umständen beeinflusst wird (vgl. im Einzelnen Senatsurteil vom 13. September 2016 - OVG 6 B 12.16 -, juris Rn. 57; s.a. Senatsurteile vom 18. Dezember 2017 - OVG 6 B 15.16 -, juris Rn. 66 und vom 24. Mai 2022 - OVG 6 B 4/22 -, juris Rn. 40).).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2010 - 9 S 278/10

    Keine Offenlegungspflicht der Musterlösung oder des Punkte-Verteilungsschlüssel

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - 6 N 125.22
    Es muss kein Bewertungssystem oder ein Punkte-Verteilungsschlüssel festgelegt oder offengelegt werden (VGH Mannheim, Beschluss vom 23. April 2010 - 9 S 278/10 -, juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2022 - 6 B 4.22

    Bewertung der ersten juristische Prüfung; prüfungsrechtlicher Bewertungsspielraum

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - 6 N 125.22
    Sie verkennt, dass die Bewertung einer Klausur der staatlichen Pflichtfachprüfung auf einem Gesamteindruck beruht, der von zahlreichen ineinandergreifenden Faktoren abhängt, deren Bedeutung und Gewicht seinerseits von verschiedenen Umständen beeinflusst wird (vgl. im Einzelnen Senatsurteil vom 13. September 2016 - OVG 6 B 12.16 -, juris Rn. 57; s.a. Senatsurteile vom 18. Dezember 2017 - OVG 6 B 15.16 -, juris Rn. 66 und vom 24. Mai 2022 - OVG 6 B 4/22 -, juris Rn. 40).).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.09.2018 - 6 N 23.18

    Anforderungen an die Rügepflichten des Prüflings im gerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - 6 N 125.22
    Ob die Randbemerkung eine Bedeutung hatte und bejahendenfalls welche, erschließt sich, wie das Verwaltungsgericht im Einklang mit der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 13. September 2016 - OVG 6 B 12.16 -, juris Rn. 40; Beschluss vom 6. September 2018 - OVG 6 N 23.18 -, juris Rn. 17) zutreffend annimmt, aus dem abschließenden Votum, das vorliegend die fragliche Randbemerkung in keiner Weise aufgreift oder konkretisiert.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht